Europäische Kommission genehmigt Industriestrompreis

Die Europäische Kommission hat am 16. April 2026 die beihilferechtliche Genehmigung der deutschen Industriestrompreis-Förderrichtlinie auf Grundlage von Abschnitt 4.5 des Clean Industrial Deal State Aid Frameworks (CISAF) erteilt. Der Industriestrompreis senkt wirksam Stromkosten energieintensiver Unternehmen, schafft Planungssicherheit und verbindet Entlastung mit Investitionen in eine klimafreundliche Zukunft.

Mit dem Ziel der Entlastung energieintensiver Unternehmen bei hohen Strompreisen und der Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit, Standorten und Arbeitsplätzen hat die EU die Beihilferechtliche Freigabe erteilt. 

Laufzeit: 2026–2028 (3 Abrechnungsjahre) Antrag: Rückwirkend, erstmals Anfang 2027 für 2026

Wie funktioniert der Industriestrompreis?

  • Entlastung durch bis zu 50 % des Großhandelsstrompreises
  • Preisuntergrenze 5 ct/kWh
  • Bemessung: Referenzpreis = 1‑Jahres‑Future (steht zu Jahresbeginn fest → Planungssicherheit)
  • Beihilfefähig: 50 % des Stromverbrauchs der Produktionsstätte
  • Chemieparks: Auch indirekte Stromverbräuche (z. B. Dampf, Wärme) werden berücksichtigt

Wer profitiert?

  • 91 energieintensive Teilsektoren (potenziell ~9.500 Unternehmen, inkl. KMU)
  • Wichtige Branchen:
    • Chemie
    • Gummi/Kunststoff
    • Glas/Keramik
    • Metallerzeugung und -verarbeitung
    • Papier
    • Maschinenbau
    • Zement
    • Halbleiter
    • Lebensmittelindustrie
  • Erweiterungen möglich nach EU-Entscheid

Der Industriestrompreis ist kombinierbar mit der Strompreiskompensation, aber:

  • Keine Doppelförderung derselben Stromverbräuche
  • Unternehmen wählen je Verbrauch das passende Instrument

Als Gegenleistung verpflichten sich die Unternehmen zur Investition 50 % der Beihilfe:

  • Frist: Innerhalb von 48 Monaten
  • Zulässige Maßnahmen (technologieoffen):
    • Erneuerbare Energien (z. B. PV)
    • Energieeffizienz
    • Flexibilitätsmaßnahmen (z. B. Speicher)
    • Infrastruktur/Netze
    • Stromlieferverträge für neue Anlagen (PPA)
  • Bonus: +10 % Beihilfe, wenn Fokus auf Flexibilität

Das Antragsverfahren soll bürokratiearm gestaltet werden. Für kleine Unternehmen sind nur wenige Angaben (z. B. Stromrechnung) nötig, während größere Unternehmen die vorhandenen Nachweise nutzen können (kein Mehraufwand).

Beispielhafte Entlastung pro Jahr

  • Industriegase (550 GWh): ~11 Mio. €
  • Papierherstellung (400 GWh): ~8,2 Mio. €
  • Halbleiter (175–180 GWh): ~3,6–3,7 Mio. €
  • Zement (160 GWh): ~3,3 Mio. €
  • Kleiner Betrieb (2 GWh): ~41.000 €