Einführung Mitarbeiterentsendung in der EU

29.01.2025 09:00 | 29.01.2025 10:00 Uhr
Aus der Webinar-Reihe: Update zu Mitarbeitereinsätzen in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz

Im Vorfeld eines Einsatzes im EU-Ausland oder in der Schweiz müssen Entsendeunternehmen eine Entsendemitteilung abgeben, eine Kontaktperson als Ansprechpartner für die Kontrollbehörden benennen und diverse Dokumente als Nachweis der Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Einsatzland bereithalten. Ausnahmen von den Entsendeauflagen sind nationalstaatlich geregelt und auch bei der Ausgestaltung der nationalen Entsendeauflagen gibt es zahlreiche Abweichungen. Bei Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen Vorgaben im Einsatzland oder die Ent-sendeauflagen drohen Bußgelder, Strafzahlungen und weitere Sanktionen wie z. B. Einsatzverbote. Zudem haften Auf-traggeber solidarisch für die Regelverstöße von Nachunternehmern und unterliegen Überwachungs- und Informations-pflichten.

Einführung Mitarbeiterentsendung in der EU
− Praxisempfehlungen zum Umgang mit Entsendeauflagen in der EU und der Schweiz
− Anwendbare arbeitsrechtliche Vorgaben
− Sozialversicherung bei Mitarbeitereinsätzen in Europa

Anmeldung unter info@eic-trier.de

Teilnahmegebühr:
325 € für alle Webinare, 285 € für vier Webinare, 245 € für drei Webinare, 205 € für zwei Webi-nare und für 165 € ein Webinar jeweils zzgl. MwSt. pro Teilnehmenden, zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Die Einführung am 29. Januar 2025 ist in der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten.

Weitere Infos zur Webinarreihe hier.