Mitarbeitereinsätze in der Schweiz
Im Vorfeld eines Einsatzes im EU-Ausland oder in der Schweiz müssen Entsendeunternehmen eine Entsendemitteilung abgeben, eine Kontaktperson als Ansprechpartner für die Kontrollbehörden benennen und diverse Dokumente als Nachweis der Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Einsatzland bereithalten. Ausnahmen von den Entsendeauflagen sind nationalstaatlich geregelt und auch bei der Ausgestaltung der nationalen Entsendeauflagen gibt es zahlreiche Abweichungen. Bei Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen Vorgaben im Einsatzland oder die Entsendeauflagen drohen Bußgelder, Strafzahlungen und weitere Sanktionen wie z. B. Einsatzverbote. Zudem haften Auftraggeber solidarisch für die Regelverstöße von Nachunternehmern und unterliegen Überwachungs- und Informations-pflichten.
Einsätze in der Schweiz
− Entsendeauflagen: Ausnahmen, Entsendemitteilung beim SEM im 90-Tage Kontingent, Dokumente, Ansprechpartner, Bewilligungsverfahren für Einsätze über 90 Tage
− Reglementierte Gewerbe, Kautionspflichten
− Solidarhaftung im Bau- und Baunebengewerbe
− Sanktionen bei Verstößen gegen die Arbeits-bedingungen und die Entsendeauflagen
− Arbeitsrechtliche Vorgaben inkl. Umgang mit Lohnrechner
Anmeldung unter info@eic-trier.de
Teilnahmegebühr:
325 € für alle Webinare, 285 € für vier Webinare, 245 € für drei Webinare, 205 € für zwei Webi-nare und für 165 € ein Webinar jeweils zzgl. MwSt. pro Teilnehmenden, zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Die Einführung am 29. Januar 2025 ist in der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten.
Weitere Infos zur Webinarreihe hier.