Mitarbeitereinsätze in Luxemburg
Im Vorfeld eines Einsatzes im EU-Ausland oder in der Schweiz müssen Entsendeunternehmen eine Entsendemitteilung abgeben, eine Kontaktperson als Ansprechpartner für die Kontrollbehörden benennen und diverse Dokumente als Nachweis der Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Einsatzland bereithalten. Ausnahmen von den Entsendeauflagen sind nationalstaatlich geregelt und auch bei der Ausgestaltung der nationalen Entsendeauflagen gibt es zahlreiche Abweichungen. Bei Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen Vorgaben im Einsatzland oder die Entsendeauflagen drohen Bußgelder, Strafzahlungen und weitere Sanktionen wie z. B. Einsatzverbote. Zudem haften Auftraggeber solidarisch für die Regelverstöße von Nachunternehmern und unterliegen Überwachungs- und Informations-pflichten.
Einsätze in Luxemburg
− Vorabmeldung beim Wirtschaftsministerium
− Entsendeauflagen: Ausnahmen inkl. geplante Erleich-terungen, Entsendemitteilung bei der ITM, Dokumen-te, die im ITM-Portal hochgeladen werden müssen inkl. monatlicher Meldung, und Dokumente, die das Entsendeunternehmen zusätzlich beim Einsatz vor-halten muss, Ansprechpartner
− Sanktionen bei Verstößen gegen die Arbeitsbedingun-gen und die Entsendeauflagen sowie die Überwa-chungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
− Arbeitsrechtliche Vorgaben inkl. Bauferien
Anmeldung unter info@eic-trier.de
Teilnahmegebühr:
325 € für alle Webinare, 285 € für vier Webinare, 245 € für drei Webinare, 205 € für zwei Webi-nare und für 165 € ein Webinar jeweils zzgl. MwSt. pro Teilnehmenden, zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Die Einführung am 29. Januar 2025 ist in der jeweiligen Teilnahmegebühr enthalten.
Weitere Infos zur Webinarreihe hier.