Aufruf der EU-Kommission: Konsultation zu wettbewerbsverzerrenden Subventionen aus Drittstaaten

Interessenträger sind von der Europäischen Kommission aufgerufen, zur Durchführung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen Stellung zu nehmen. Mit der Verordnung sollen drittstaatliche Subventionen derselben Kontrolle wie EU-Beihilfen unterliegen und der Binnenmarkt durch die Vervollständigung des entsprechenden Regelwerkes hinsichtlich Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit optimiert werden.

In dem Entwurf der Durchführungsverordnung werden praktische und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Verzerrungen, die durch drittstaatliche Subventionen im Binnenmarkt verursacht werden, präzisiert.

Die im Juni 2022 von Europäischem Parlament und Rat angenommene Verordnung über drittstaatliche Subventionen ist am 12.01.2023 in Kraft getreten und findet ab dem 12.07.2023 Anwendung, sodass Unternehmen Zusammenschlüsse und die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren, bei denen die einschlägigen Anmeldeschwellen erreicht werden, bei der Kommission vom 12.10.2023 an anmelden müssen.

Die im Entwurf verfasste Durchführungsverordnung ist darauf ausgerichtet, die Wirksamkeit der Verfahren der Kommission zu gewährleisten und umfassende Rechtssicherheit hinsichtlich der Verfahrensrechte und –pflichten der betroffenen Unternehmen zu etablieren.

Der vorliegende Rechtsaktentwurf kann innerhalb des Zeitraumes von vier Wochen kommentiert werden. Interessierte sind daher ausdrücklich dazu aufgerufen, noch bis zum 06.03.2023 auf dem Have Your Say-Portal der Europäischen Kommission zu dem Verordnungsentwurf in seiner gegenwärtigen Fassung Stellung zu nehmen und die Fertigstellung der Gesetzesinitiative auf diese Weise aktiv mitzugestalten.

Weitere Informationen zu der Stellungnahme und der geplanten Verordnung finden Sie hier.