Das Ziel Mit dem neuen Europäischen Bauhaus soll ein Raum zur Entwicklung und Erprobung sowohl von politischen Maßnahmen als auch von Förder- und Finanzierungsinstrumenten für den Umbau unserer Gesellschaften und unserer Wirtschaft geschaffen werden. Fö
Wesentliche Maßnahmen der EU möchten wir ihnen im Folgenden vorstellen:
Der Europäische Green Deal schafft neue Rahmenbedingungen für die Europäische Wirtschaft und bietet durch diverse Fördermittel Chancen für Unternehmen, den Wandel aktiv zu gestalten.
Die EU-Kommission versteht den Green Deal explizit als Wachstumsstrategie, da mit der Entwicklung, dem Einsatz sowie dem Export CO2-freier Technologien erhebliche Potenziale für den Wirtschaftsstandort Europa und die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbunden sind. Sie möchte durch gezielte Anreizsetzung Innovationen in Hinblick auf den Übergang in ein klimaneutrales Wirtschaftssystem unterstützen.
Andererseits stellt der Europäische Green die Unternehmen vor Herausforderungen. Insgesamt hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken und die Wirtschaft bis 2050 komplett zu dekarbonisieren. Regulatorisch festgelegt ist dies im Europäischen Klimagesetz. Das bedeutet für die Industrie zusätzliche Anforderungen in Hinblick auf die klimaneutrale Transformation von Produktionsprozessen.
Ausweitung EU-Emissionshandelssystem
Die auf das EU-Emissionshandelssystem fallende Sektoren sollen nach den Plänen der EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 61 Prozent gegenüber 2005 verringern. Damit einhergehend werden die jährlichen Emissionsobergrenzen abgesenkt.
In den EU-Emissionshandel sind bislang neben dem Stromsektor und einer Reihe von energieintensiven Industriebranchen (u.a. Metallurgie, Zement, Glas- und Keramik, Zellstoffe, Kartons Papier, chemische Industrie sowie Ölraffinerien) auch der Luftverkehr innerhalb der EU einbezogen. Zukünftig soll das Emissionshandelssystem der EU ab 2026 auch auf den Straßenverkehr sowie den Gebäudesektor ausgeweitet werden, wobei dies aus administrativen Gründen über die vorgelagerten Energieerzeuger und Brennstoffanbieter abgewickelt werden soll.
Die bislang ausgegebenen kostenlosen Emissionszertifikate für den Luftverkehr sollen auslaufen.
Klimaneutraler Verkehrssektor
Neben der Ausweitung des EU-Emissionshandels kommen auf den Verkehrsbereich noch weitere Veränderungen zu. So sieht der Green Deal für PKW und leichte Nutzfahrzeuge ambitionierte CO2-Emissionsnormen vor, um die Treibhausgasemissionen pro Fahrkilometer weiter zu senken und einen Pfad zur emissionsfreien Mobilität aufzuzeigen. Flankierend hierzu soll im Rahmen einer EU-Verordnung die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff und Elektromobilität ausgebaut werden. Auch im Flug- und Schiffsverkehr soll der Ausbau und der Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe forciert werden.
Mindeststeuersätze für Heiz- und Kraftstoffe
Die seit 2003 geltende Energiebesteuerungsrichtlinie sieht Mindeststeuersätze für fossile Brennstoffe sowie elektrischen Strom vor. Bisher wird hierbei jedoch nur am Rande der jeweilige CO2-Ausstoß berücksichtigt. Zukünftig soll dies im Sinne des Green Deal angepasst und die Steuern erhöht werden, damit sie mit den Klima- und Umweltzielen der EU besser in Einklang gebracht werden können.
Klima-Sozialfonds
Um die Unternehmen, die insbesondere von den Auswirkungen der Ausweitung des Emissionshandels auf den Gebäude- und Verkehrssektor sowie höheren Steuersätzen auf Heiz- und Kraftstoffe betroffen sind, finanziell zu unterstützen, legt die EU für Kleinstunternehmen und Geringverdienende einen Klima-Sozialfonds auf. Hierfür stellt sie zwischen den Jahren 2025 und 2032 insgesamt 72 Milliarden Euro aus Mitteln des Emissionshandelssystems bereit und regt an, dass die Mitgliedsstaaten den Fonds mit Mittel in gleicher Höhe kofinanzieren. Er soll auf bestehenden Förderfonds wie dem Kohäsionsfonds, dem Just Transition Fund sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus aufbauen.
Darüber hinaus sollen Unternehmen bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Gebäudemodernisierung sowie bei der Umstellung der Wärme- und Kälteversorgung auf erneuerbare Energien gefördert werden.
Verstärkte Ausrichtung der Förderprogramme auf Klimaschutz
Die von der Europäischen Union aufgelegten und finanzierten Förderprogramme sollen verstärkt auf Klimaschutzaspekte ausgerichtet werden. So sind für die laufende Förderperiode 2021-2027 30 Prozent des Fördervolumens für Klimaschutzmaßnahmen reserviert. Dies umfasst insbesondere die Kohäsionspolitik, die Landwirtschaftspolitik sowie das 280 Millionen Euro umfassende LIFE-Programm für Klima und Umwelt.
Das europäische Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Horizon Europe“ widmet sich sogar mit 35 Prozent der insgesamt über 95 Milliarden Euro zwischen 2021-2027 zur Verfügung stehenden Finanzmittel dem Green Deal. So soll sich speziell die Förderung von KMU und Startups auf disruptive Innovationen im Klimaschutz fokussieren.
Auch das EU-Konjunkturprogramm NextGenerationEU, das die EU-Mitgliedsstaaten bei der finanziellen Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützen soll und insgesamt über 800 Milliarden Euro umfasst, soll verstärkt für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Hier sind sogar mindestens 37 Prozent der Mittel für vorgesehen.
Ein weitere Fördermöglichkeit für Unternehmen bietet der EU-Innovationsfonds, der mit Zuschüssen die Investitionen von Unternehmen in erneuerbare Energien sowie innovative Klimaschutzprojekte unterstützt.
CO2-Grenzausgleichssystem
Um sicherzustellen, dass CO2-Emissionen tatsächlich eingespart werden, anstatt nur auf andere Regionen der Welt verlagert zu werden (Carbon Leakage), schlägt die EU-Komission ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) vor. Damit sollen auch die CO2-Emissionen der importierten Produkte in Höhe der jeweiligen Zertifikationspreise des EU-Emissionshandelssystems bepreist werden. Die Ausgestaltung dieses Systems soll im Einklang mit den WTO-Regeln dazu dienen, dass kein Umweltdumping zu Lasten der Produzenten in der EU betrieben wird. Dadurch werden weltweit Anreize zur CO2-neutraleren Produktion gesetzt. Das Instrument soll schrittweise für einige Produkte eingeführt werden und hierbei insbesondere zu Beginn einfach ausgestaltet werden.
Überarbeitung Beihilfekriterien
Die Beihilferichtlinien der EU bilden den rechtlichen Rahmen für die Förderung von Unternehmen. Diese will die EU-Kommission für staatliche Unternehmensbeihilfen überprüfen. Sie wird einen Fokus darauflegen, dass diese im Umwelt- und Energiebereich den Zielen des Green Deal dienen und keine klimaschädlichen Anreize setzen.
Eine komplette Übersicht über die angedachten Maßnahmen findet sich auf der Website der Europäischen Kommission.
Autor: Simon Rock, NRW.Europa - simon.rock@nrwbank.de